Dienstag, 18. Dezember 2018

Das Mensch: Leichte Sprache / Einfache Sprache / Teilhabe



Wie man sieht, sind die Beiträge von Rattatatte und Paul Kong etwas spezieller geschrieben.

Das nennt sich "einfache Sprache". Einfache Sprache ist die "kleine Schwester" von leichter Sprache und darf ein kleines bisschen schwerer als leichte Sprache sein.

Der Sinn von beiden ist aber gleich: Leichte und einfache Sprache ermöglicht Menschen Teilhabe, die nicht gut lesen können! Sie haben so die Möglichkeit, auch etwas zu lesen. Egal ob sie jung sind oder schon älter. 

Nick hat aufgrund seiner Erkrankung erst sehr spät lesen gelernt. Die Jahre, bis er es besser konnte, waren sehr anstrengend. Es gibt verschiedene Lernansätze und wir haben sie alle durch. Wir üben deshalb, wie wir etwas möglichst einfach und gut verständlich schreiben können. Das klappt nicht immer. Wäre es nicht toll, wenn Menschen mit Leseschwäche dennoch im Internet Texte finden, die sie besser lesen können? Ich denke schon. Genau das ist diese Teilhabe. Etwas machen zu können, was für viele Menschen ganz normal ist. 

Wir haben gelernt, dass manche Menschen denken: "Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Also das reicht dann doch, wenn sie dabei stehen und zugucken! Dann können sie so daran teilhaben!". Das war oft ziemlich verletzend. Nicht nur für das Kind, auch für mich als Mutter. 

Deshalb möchte ich es wenigstens in einigen Dingen anders machen! Das wird ein langer Weg. Die Beiträge von Rattatatte und Paul Kong sind die ersten Schritte darauf. 

In leichter Sprache werden vor allem Behördensachen erklärt. Möchte jemand wissen, wie so etwas aussehen kann? Wie man dabei auch gleich eine wichtige Sache für sich regeln kann? 

HIER geht es zur einem Artikel über Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in leichter Sprache:

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Und hier ist ein PDF zum Thema in leichter Sprache. Dieses PDF kann (und sollte!) man mit z. B. mit Menschen durchnehmen, die normale Texte nicht so gut verstehen. Denn auch ein Mensch mit einer geistigen Behinderung hat das Recht, selbst zu entscheiden was er möchte und was nicht:

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